Schmerz ist die Setzung der Differenz gegen die letztlich tödliche Fusion (oder vollständige Trennung) von Körper und Ding, Einspruch gegen den krankheitskonstitutiven Vermittlungsausfall.
"Schmerzavancement: Schmerz tätigt sich als basale Sanktion dawider, es auf den Tod als Begehrenserfüllung ankommen zu lassen; Schmerz als der differierende Fundamentaleinschnitt, seins(re)generisch, mit dem Moderationsziel, das »ungetrennt und unvereint« von Körper und Ding wider die Doppelentropie des »ungetrennt und vereint« sowie des »getrennt und unvereint«, also wider die letale Fusion und Diskrimination beider (davor mit der Dilationsmarge Pathologie), (wieder)herzustellen."
Leib - Ding - Körper II. Pathognostische Psychosomatikkritik, 32
Genealogica Bd. 41. Essen: Die Blaue Eule. 2009