Das phobische Objekt isoliert sich und fällt aus seinem Gebrauchszusammenhang heraus. Dadurch öffnet sich seine Gewaltförmigkeit, die sich der Objektivierung verschuldet. Dieses Wissen sucht sich zu verschließen, indem das phobische Objekt inkorporiert wird, wodurch sich das Subjekt mit der im Objekt verkörperten Schuld auflädt.
"Das phobische Objekt hat die Auflassung an sich, in der Restitution/seiner voraus-gesetzten Restituiertheit die Destruktion, und zwar basal als isolierende Bildhaftigkeitsauswahl, zu implizieren. Es bleibt keine andere Wahl, als diese Auflassung, dieses Zuviel an Wissen, zu schließen. Paradoxal ist dann die kriteriale Flucht als das Unsichtbarwerden des phobischen Objekts wie dessen Inkorporation; ein kleptomanischer Akt zum Zweck der Bildung der ja vor dem phobischen Objekt ausfallenden Ausgebildetheit des Ich/Selbst als des Unbewußten (Schuldkryptik). So daß sich phobisch immer die Aporie einstellt: habe ich vor dem phobischen Objekt eben kein Selbst, so scheine ich schuldfrei; habe ich dagegen mein flüchtiges Selbst, so bin ich nichts als schuldig."
Phobie II; in: Metastasen, 131
Wien: Passagen Verlag. 1995