Bedeutung:
Indulgentia (lateinisch für Nachsicht, Gnade) ist ein Straferlass im römischen Rechtswesen (Wikipedia)
Beispiele aus Texten von Rudolf Heinz: |
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"Aber selbst noch dieser übelste Fehl möge unserer strapaziertest überwertigen Barmherzigkeit versichert sein, denn unendliche Beschwörung mißrät zur Unerträglichkeit und provoziert entsprechend die destruktive Realisierung ihres vorher gehätschelten Beschworenen. Und die ganze Beliebtheit dieser unserer Indulgenz trägt notorisch sich künstlerisch aus ..."
Abort im Geiste - aber warum?; in: Rückstände, 66
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